Anfrage für Exposé:
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Vielleicht kennen Sie dieses Problem auch: Sie sind in eine ruhige Gegend mit 30er Zone oder Spielstraße gezogen, dass Ihre Kinder auch sorglos auf der Straße spielen oder diese alleine überqueren können. Denkste!
Allerdings gibt es dort diesen Nachbarn, der keine Kinder hat und es eher nicht einsieht, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Oder der verkehrsberuhigte Bereich wird allgemein oft von Autofahrern benutzt, die es besonders eilig haben. Doch dieses Problem kennen viele Mieter, die im Wohnpark "An der Schleuse" und im "Quartier Friedensweg" wohnen.
Aber Sie können den Raser auf sein Fehlverhalten ansprechen, dass Sie Angst haben, dass er nicht rechtzeitigt bremsen kann.
Wenn jedoch die persönlichen Gespräche keinen Erfolg mit sich bringen und keine Fahrbahnschweller oder Aufpflasterungen vorhanden sind, die die Autofahrer zum langsameren Fahren zwingen würden, was können Sie also noch unternehmen, um Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen?
Sofern es zu einer Verkehrsgefährdung durch Raser in einem verkehrsberuhigten Bereich kommt, dann sollten Sie sich immer an die Polizei wenden.
Sie können einen Hinweis geben oder den Raser anzeigen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da die Anzeige in der Regel nur auf einer von Ihnen geschätzten Geschwindigkeit basiert. Zudem müssen Angaben zum Täter also zum Raser gemacht werden, was in diesem Fall meist nur die Angabe des Kfz-Kennzeichens ist.
Wenn andere Anwohner das zu schnell fahrende Fahrzeug auch beobachtet haben, können sie als Zeugen genannt werden. Die geschätzte Geschwindigkeit allein führt noch zu keinem Bußgeld. Ihre Strafanzeige kann aber häufigere Geschwindigkeitsmessungen in dem verkehrsberuhigten Bereich zur Folge haben.
Geschwindigkeit auf Spielstraßen
EINWOHNER IN EISENHÜTTENSTADT
kann sensibilisieren
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