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Die Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung in Gebäuden ist ein Bestandteil der allgemeinen Sicherheitseinrichtungen und soll bei Ausfall oder Teilausfall das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes oder eines einzelnen Raumes gewährleisten. Die Anforderungen und die Notwendigkeit einer solchen Beleuchtung ergibt sich aus den unterschiedlichen Landesbaurechten sowie den Nutzungsanforderungen des Gebäudes.
Der kleine, feine Unterschied zwischen Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung in Gebäuden
Die Aufgabe von Sicherheitsbeleuchtungen (Rettungszeichen-Leuchten) ist, bei vorhandener Stromversorgung die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen für die Evakuierung eines Gebäudes sicherzustellen.
Eine Notfallbeleuchtung hingegen hat die Aufgabe, die Lichtversorgung für die Kennzeichnung von Fluchtwegen und die Ausleuchtung von Treppenhäusern zu gewährleisten. Die Stromversorgung bei komplettem Stromausfall wird dann durch eine Einzelbatterie oder einer zentralen Notstrom-Batterieanlage übernommen. Automatisch und für einen fest definierten Zeitraum werden dann Treppenhäuser und Fluchtwege ausgeleuchtet, um eine Rettung und Evakuierung vornehmen zu können.
Die Anordnung der Leuchten sowie die Leuchtdauer und die einzusetzenden Leuchtmittel sind vor der Montage und Inbetriebnahme durch die entsprechende Behörde zu prüfen und im Rahmen der Baugenehmigung festzulegen. Des Weiteren sind Not- und Sicherheitsbeleuchtungen in regelmäßigen Abständen durch geschultes Fachpersonal zu testen und zu prüfen.
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