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Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung sinkt die Mehrwertsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % für den ermäßigten Steuersatz. Damit will die Bundesregierung in erste Linie die Konjunktur ankurbeln, um den Effekten der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Im Alltag haben Sie dies mit Sicherheit bereits bemerkt.
Der Mehrwertsteuersatz wurde seit dem 01.07.2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt.
Sämtliche Dienstleistungen seit dem 01.07.2020 werden von den jeweiligen Ausführungsfirmen mit 16 % MwSt. berechnet. Dienstleistungen sind u. a. Hausreinigung, Wartungen, Grünlandpflege usw. aber auch die Erstellung der Heiz- und Wasserabrechnung durch die Firma Techem bzw. ista.
… dies beispielsweise, dass eine Leistung, die vor dem 01.07.2020 noch 119,00 EUR kostete, seit dem 01.07.2020 nur noch 116,00 EUR kostet. Diese Einsparung wirkt sich dann auch in Ihrer Betriebskostenabrechnung aus.
Ein ganz entschiedener Punkt betrifft die Leistungen der Versorger (Wasser, Wärme, Gas und Strom). Sofern der Abrechnungsstichtag zwischen dem 01.07. und 31.12.2020 endet, ist grundsätzlich die gesamte Lieferung des Abrechnungszeitraums mit 16 % (5 % bei Wasser) zu berechnen.
die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn es um Ihre Betriebskostenabrechnung oder andere Fragen zu Ihrem Verbrauch geht.
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