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Unsere Ansprechpartner:
Frau Kulinna und Frau Gregor
Was sind Betriebskosten?
(gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrkV))
(1) Betriebskosten sind die Kosten,
- die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
- die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
- die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Aufstellung der Betriebskostenarten
(gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV))
Nr. 1 die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Grundsteuer
Hierzu gehören die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks.
Grundsteuer für Wohngebäude/Gewerbe/Garagen
wird von der Stadt Eisenhüttenstadt Abteilung Finanzen Grundsteuern erhoben.
Grundsteuer für unbebaute Grundstücke
für das zur Wohnung gehörende Gartenland (wenn vorhanden) oder den Stellplatz (wenn vorhanden) werden Grundsteuern erhoben.
Nr. 2 die Kosten der Wasserversorgung
Kaltwasser , Warmwasser, Wasser/Abwasser
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, der Verwendung von Zwischenzählern, des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.
Grundgebühr Wasser/Abwasser
Der Grundpreis Trinkwasser beträgt 6,00 Euro (zuzügl. 7% MwSt.) je Wohn-/Gewerbeeinheit und Monat.
Die Grundgebühr Abwasser beträgt 8,00 Euro je Wohn-/Gewerbeeinheit und Monat.
Nr. 3 die Kosten der Entwässerung
Entwässerungsgebühren
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
Regenwassereinleitung
Über eine Einleitung von Regenwasser in die Regenwasserkanalisation des TAZV Oderaue Eisenhüttenstadt werden Gebühren erhoben.
Entwässerungsgebühren
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
Regenwassereinleitung
Über eine Einleitung von Regenwasser in die Regenwasserkanalisation des TAZV Oderaue Eisenhüttenstadt werden Gebühren erhoben.
Nr. 4 die Kosten der Heizungsanlage
Fernwärmeversorgung oder Gasversorgung
Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung.
Immissionsmessung
Es handelt sich hier um die Kosten für die Pflichtüberwachung durch die Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der ersten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die jährlich u.a. eine Messung der Abgastemperaturen des Rußes und CO2-Gehaltes im Abgasweg vorschreibt.
Betriebsstrom
Es handelt sich hier um die Kosten für den Betrieb der Umwälzpumpe, Brenner- und Steuerungseinrichtungen.
Wartung Heizungsanlage
Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann.
Nutzerwechselgebühr
Diese Kosten werden von der Abrechnungsfirma Techem Energy Services GmbH erhoben, da bei einem Auszug aus der Wohnung eine Berechnung der Zwischenablesung (Ablesung der Wasseruhren und Heizkostenverteiler) eingearbeitet wird.
Verbrauchserfassung
Diese Kosten sind Dienstleistungskosten von der Abrechnungsfirma Techem Energy Services GmbH für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie für die Erstellung der Kalt- und Warmwasserkostenabrechnung.
Miet- und Wartungsverträge der Firma Techem
Mit der Firma Techem Energy Services GmbH bestehen Wartungsverträge sowie Mietverträge für folgende Dienstleistungen:
- Miete Kaltwasserzähler (Miete der Kaltwasserzähler für jede Wohnung)
- Garantiewartung Heizung (Wartung des Wärmemengenzählers in der Heizstation)
- Miete Warmwasser (Miete der Warmwasserzähler für jede Wohnung)
- Miete Heizung (Miete der Meßeinrichtungen an den Heizkörpern in der Wohnung)
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