- Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss.
- Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft wird in die Mitgliederliste, die bei der Genossenschaft geführt wird, eingetragen.
- Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 102,26 € und ein Geschäftsanteil in Höhe von 153,39 € zu zahlen. Der Geschäftsanteil wird bei der Wohnungsbereitstellung angerechnet.
o Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Garage überlassen wird, hat weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe der Satzung zu übernehmen.
o Ein Mitglied hat grundsätzlich erst dann Anspruch auf eine Wohnung bzw. Garage, wenn die dafür erforderlichen Geschäftsanteile in voller Höhe eingezahlt sind. |