Mitglieder

Mitgliedschaft

 
  •  Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss.
  • Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft wird in die Mitgliederliste, die bei der Genossenschaft geführt wird, eingetragen.
  • Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 102,26 € und ein Geschäftsanteil in Höhe von 153,39 € zu zahlen. Der Geschäftsanteil wird bei der Wohnungsbereitstellung angerechnet. 

o      Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Garage überlassen wird, hat weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe der Satzung zu übernehmen.

o      Ein Mitglied hat grundsätzlich erst dann Anspruch auf eine Wohnung bzw. Garage, wenn die dafür erforderlichen Geschäftsanteile in voller Höhe eingezahlt sind.

 
 

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27.07.2010
10. Hoffest der EWG eG ...
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