EWG eG

Das Prinzip der Genossenschaft

 

Einleitung

Rund 2000 Baugenossenschaften gibt es in Deutschland. Mit über zwei Millionen Wohnungen und mehr als drei Millionen Mitgliedern. Die älte­sten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Doch heute wie damals gilt, dass viele wirt­schaftlich Schwache gemeinsam eine große Kraft haben. Und auch in Zukunft soll gelten, dass gemeinsames Handeln den einzelnen stärkt und dass aus solcher Erkenntnis ein Stück ange­wandter Demokratie entstehen kann. Man mag das altmodische Wort Genossenschaft belächeln. Es könnte aber helfen und wichtig werden gegen den Egoismus und die Vereinzelung in unserer Gesellschaft.
 
Für unsere Mitglieder - aber auch für Interes­senten - haben wir hier kurz und knapp aufge­schrieben, was es mit den Wohnungsbaugenos­senschaften auf sich hat und wie sie funktionie­ren.
 
IHRE EISENHÜTTENSTÄDTER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT EG
 
 
Ein bisschen Geschichte
 
Das Genossenschaftswesen entwickelte sich Mitte des vorigen Jahrhunderts, als die erste Blü­tezeit der Industrie zur Landflucht führte und sich in den Städten arbeitswillige Menschen drängten. Im Jahr 1889 beschloss der Reichstag ein Genos­senschaftsgesetz. Seine zentrale Aussage: In Genossenschaften soll es eine unbeschränkte Haftung, wie bis dahin üblich, nicht geben. Das hieß, die Mitglieder hafteten nicht mehr mit ihrer gesamten Existenz, sondern mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils. Die Arbeiter und Handwerker, die ihr Erspartes zusammentaten, damit daraus Häuser und Wohnungen gebaut würden, durften sich sicherer fühlen, einmal Miteigentümer zu sein. Aus solchen Anfängen entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das in den 20er Jahren und noch einmal nach dem 2. Weltkrieg Millio­nen Menschen ein Heim beschaffte.
 
Eine interessante Familie
 
Jedem Bürger steht es frei, einer Genossenschaft beizutreten. Und jedes Mitglied kann auch - unter Berücksichtigung der Kündi­gungsfrist - aus seiner Genossenschaft austreten und bekommt sein Geschäftsguthaben zurück.
Das demokratische Prinzip trägt alle Genossenschaften. Hier hat nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt. Es gilt grundsätz­lich: Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Reine Demokratie


Die Genossenschaftler der Gründerzeit waren ihrem Staat weit voraus. Während in den deut­schen Ländern sich das Stimmrecht noch nach dem Einkommen richtete, sollte es bei den Genossenschaften das Prinzip der direkten Demo­kratie geben: jeder hatte eine Stimme. Die Mehr­heit entschied, was zu tun war. Dies schöne Prinzip ließ sich bei den größer werdenden Genossenschaften nicht lange durchhalten. Die Entscheidungen wurden komplizierter und mussten im Alltagsgeschäft oft schnell getrof­fen werden. Die Genossen wählten sich daher Ver­treter, die dafür sorgten, dass im Laufe eines Geschäftsjahres die Beschlüsse der Mehrheit umgesetzt wurden. Heute sind große Genossenschaften ähnlich organisiert, wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der diese Geschäfts­führung kontrolliert. Und es gibt mindestens einmal im Jahr die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung, in der über die Grundsät­ze der Geschäftspolitik entschieden wird.
 
 
Menschliche Bürokratie
 
Machen wir uns nichts vor:
Baugenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die straff und gut organisiert sein müs­sen, damit sie konkurrenzfähig bleiben und am Markt Erfolg haben. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts. Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemes­sen. Doch der Kapitalgewinn von Baugenossen­schaften besteht weniger in Zinsen. Unsere Ren­diten heißen: Besser gepflegte Wohnungen mit einem freundlichen Umfeld, eine gute Bausub­stanz, die noch für unsere Enkel bewohnbar bleibt, Investitionen in eine gesicherte Wohnzu­kunft. Für dies braucht man Fachleute, beispielswei­se Baufachleute, Finanzspezialisten, Organisa­tionsprofis und Manager. Nur ganz kleine Genossen­schaften können heute noch ehrenamtlich geführt werden. Die großen kommen ohne Verwaltung, Hierarchie und Bürokratie nicht aus. Worum wir uns bemühen: Den Alltag menschlicher zu ver­walten, die Probleme unserer Mitglieder ernst zu nehmen, freundlich zu sein, Lösungen zu finden. Das gelingt uns nicht immer.
 
Das andere Wohnen
 
Was macht das Wohnen bei Genossenschaften so attraktiv?
 
Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mit­glied einer Genossenschaft gewissermaßen „Mie­ter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch - außer man zahlt dauernd die Miete nicht oder demo­liert die Wohnung - lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht.
 
Vor allem aber: Wohnungen bei Genossen­schaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in den Neubau und die Erhal­tung.
 
 
 

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27.07.2010
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